wenn Sie gesetzlich versichert sind


Wir haben keine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind laut einer vor Jahren erstellten Bedarfsplanung auf eine bestimmte Anzahl an Zulassungen begrenzt.

 

Der Bedarf an Psychotherapie ist weitaus höher. Daher besteht - je nach Krankenkasse - die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Bitte erfragen Sie dies vorab.

 

 


"Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erscheint."
Albert Einstein